mittelfränkische meisterschaft


Austragungsbestimmungen für die Mittelfränkische Meisterschaft der ARGE Mittelfranken

 

Überarbeitet am 16.02.2018 durch die Vorstandschaft

 

I) Mittelfränkischer Meister
1. Die Veranstaltung trägt den Titel „Mittelfränkische Meisterschaft“
2. Mittelfränkischer Meister ist der Hundeführer, der mit seinem Hund eine komplette GPr III ablegt und dabei die höchste Punktzahl erreicht.
3. Alternativ kann zur Erreichung des Titels eine IGP III abgelegt werden. Für die Meisterschaft werden dabei nur die Sparten B und C gewertet. Für die Wertung muss mindestens in B und C jeweils 70 Punkte erreicht werden.
4. Der Wettkampf findet jährlich im Juni am ersten oder dritten Wochenende statt.
5. Alternativ kann der Termin in der JHV der ARGE für das Jahr verlegt werden.
6. Jede Mitgliedsortsgruppe kann beliebig viele Mannschaften (je 2 Teilnehmer je Mannschaft) stellen.
7. Einzelstarter, zur Ableistung einer IGP-Prüfung, können je nach maximaler Meldezahl zugelassen werden.
8. Je Meldezahl können Starter von nicht ARGE Ortsgruppen außer Konkurrenz zugelassen werden.
9. Alle Hunde müssen entsprechend ihrem Ausbildungskennzeichen geführt werden.
10. Eine Mannschaft kann aus verschiedenen Prüfungsstufen bestehen.
11. Je Mannschaftsteilnehmer wird für die Gesamtwertung je eine Sparte gewertet. Diese ist bei Meldung zuvor anzugeben.
12. Bei Punktegleichheit für den mittelfränkischen Meister zählt das höhere Ergebnis in C, darauffolgend in B. Sind die Sparten ebenfalls Punktegleich, so erhält der jüngere Hund den Titel.
13. Bei Punktegleichheit erfolgt die Mannschaftswertung wie folgt:
a) die höhere Prüfungsstufe
b) das höhere Ergebnis in C, darauffolgend in B
c) der jüngere Hund
14. Die Startreihenfolge wird durch das Los bestimmt
15. Es sind alle Rassen zugelassen, sofern der Hundeführer Mitglied im SV und einer ARGE Ortsgruppe ist.
16. Außer Konkurrenz dürfen alle Hundeführer eines VDH angeschlossenen Verbandes an der Prüfung teilnehmen.
17. Der Wettkampf ist als reguläre Prüfung mit der Bemerkung „Mittelfränkische Meisterschaft“ termingeschützt.
18. Als Pokal wird ausgegeben:
a) Mittelfränkischer Meister
b) Mittelfränkischer Mannschaftsmeister
c) Tagessieger GPr II (IGP II werden in B/C mitgewertet)
d) Tagessieger GPr I (IGP I werden in B/C mitgewertet)


II) Mittelfränkischer Sieger
1. Die Veranstaltung trägt den Titel „Mittelfränkische Meisterschaft“
2. Mittelfränkischer Sieger in der jeweiligen Einzelsparte ist der Hundeführer mit der höchsten Punktzahl, egal in welcher Prüfungsstufe geführt wurde.
3. Die Teilnahme zur Mittelfränkischen Meisterschaft führt automatisch zur Teilnahme des mittelfränkischen Siegers über die Wertung der Einzelsparten. Selbiges gilt für die Mannschaften.
4. Zusätzlich können Einzelsparten als FPr, UPr und SPr gemeldet werden.
5. Zur Meldung von Einzelsparten gelten die Bestimmungen der PO.
6. Die Austragung findet als reguläre Prüfung statt.
7. Mittelfränkischer Sieger in BH ist der Hundeführer mit der höchsten Punktzahl in der Vorführung des ersten Teils einer BH.
8. Die Austragung findet über einen BH Pokalwettkampf statt.
9. Zur Teilnahme an dem Pokalwettkampf muss bei dem gemeldeten Hund eine BH/VT vorliegen.
10. Anderweitig ist eine BH/VT für den Pokalwettkampf vorzuführen. Hierfür gelten die regulären Bestimmungen der PO.
11. Wird zu dem Tag die BH/VT der Verkehrsteil nicht bestanden, so erfolgt keine Wertung im Pokalwettkampf.
12. Jede Mitgliedsortsgruppe kann beliebig viele Mannschaften (je 2 Teilnehmer je Mannschaft) für den BH Wettkampf stellen.
13. Bei Punktegleichheit erhält der jüngere Hund den Vorzug.
14. Es sind alle Rassen zugelassen, sofern der Hundeführer Mitglied im SV und einer ARGE Ortsgruppe ist.
15. Außer Konkurrenz dürfen alle Hundeführer eines VDH angeschlossenen Verbandes an der Prüfung teilnehmen.
16. Als Pokal wird ausgegeben:
a) Mittelfränkischer Sieger FPr
b) Mittelfränkischer Sieger UPr
c) Mittelfränkischer Sieger SPr
d) Mittelfränkischer Sieger BH
e) Mittelfränkischer Mannschaftsieger BH


III) Organisatorisches
1. Die Leistungsrichterverpflichtung übernimmt die ARGE.
2. Fährtenleger und Schutzdiensthelfer werden, nach Absprache mit der ARGE, seitens der OG gestellt.
3. Kosten für LR, Fährtenleger und Schutzdiensthelfer trägt die austragende OG.
4. Die Prüfung ist beim SV mit den Stufen IGP 1,2,3 GPr 1,2,3, UPr 1,2,3 FPr 1,2,3 SPr 1,2,3, BH/VT beim SV zu schützen mit dem Vermerk: Mittelfränkische Meisterschaft.
5. Der BH Pokalwettkampf ist bei der LG als Termin zu schützen.
6. Die Pokale, Urkunden und Ehrenpreise sind über die OG zu organisieren.
7. Die Einladungen tätigt die OG.
8. Die Höhe des Meldegeldes legt die OG fest. Das Geld verbleibt bei der OG. Sie sollte im Rahmen der üblichen Prüfungsgebühren einer OG Prüfung liegen.
9. Die Einnahmen aus Katalog und Bewirtung verbleiben der OG.
10. Die ARGE erstattet einen pauschalen Unkostenbeitrag in Höhe von 150 EUR.

gez.
M. Drummer / M. Vogel / J. Summerer


Ein kleines Stück Geschichte...

Die Bestimmungen aus 1972 zum Download:

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ARGE_Bestimmungen_1972.PDF
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