mittelfränkischer suchwettstreit


24.11.2019 // OG Langenaltheim


Austragungsbestimmungen für den Mittelfränkischen Suchwettstreit der ARGE Mittelfranken

Überarbeitet am 16.02.2018 durch die Vorstandschaft

 

I) Mittelfränkischer Suchwettstreit
1. Die Veranstaltung trägt den Titel „Mittelfränkischer Suchwettstreit“
2. In Gedenken an den ersten Pokalstifter Herrn Vogel wird sie auch als „Vogelsuche“ betitelt.
3. Der Wettstreit findet alljährlich am letzten Wochenende im November statt.
4. Sieger ist der Hundeführer, der mit seinem Hund die höchste Punktzahl erreicht.
5. Bei Punktegleichheit erhält der jüngere Hund den Titel.
6. Jede Mitgliedsortsgruppe können 2 Teilnehmer und 2 Reserve melden.
7. Ist die Teilnehmerzahl unter 34 wird per Los die Teilnehmerzahl bis 34 durch die Reservemeldungen aufgefüllt.
8. Der Losentscheid erfolgt dabei je Ortsgruppe. Von der gezogenen Ortsgruppe wird der erste Reservist zuerst genommen.
9. Fällt aus einer Ortsgruppenmeldung ein Hund aus ist der noch nicht zugelassene Reservist startberechtigt.
10. Es sind alle Rassen zugelassen, sofern der Hundeführer Mitglied im SV und einer ARGE Ortsgruppe ist.
11. Die Startfolge wird durch das Los bestimmt. Hierzu werden zu Beginn der Veranstaltungen Gruppen gelost. Vor der Suche erfolgt in der Gruppe nochmal eine Losung der Fährte.
12. Die Fährte ist gemäß FPr II gelegt. Zusätzlich liegt eine Verleitung im letzten Schenkel.
13. Die Frage einer evtl. „Ersatzfährte“ entscheidet der Bewerter.
14. Als Pokal wird ausgegeben:
a) 1. Platz des Mittelfränkischen Suchwettstreits
b) 2. Platz des Mittelfränkischen Suchwettstreits
c) 3. Platz des Mittelfränkischen Suchwettstreits


II) Organisatorisches
1. Die Leistungsrichterverpflichtung übernimmt die ARGE.
2. Fährtenleger werden, nach Absprache mit der ARGE, seitens der OG gestellt.
3. Kosten für LR und Fährtenleger trägt die austragende OG.
4. Die Pokale, Urkunden und Ehrenpreise sind über die OG zu organisieren.
5. Die Höhe des Meldegeldes legt die OG fest. Das Geld verbleibt bei der OG. Sie sollte im Rahmen der üblichen Prüfungsgebühren einer OG Prüfung liegen.
6. Die ARGE erstattet einen pauschalen Unkostenbeitrag in Höhe von 150 EUR.

 

gez.
M. Drummer / M. Vogel / J. Summerer